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   BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06   

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https://dejure.org/2006,10453
BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06 (https://dejure.org/2006,10453)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2006 - 5 PKH 34.06 (https://dejure.org/2006,10453)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 5 PKH 34.06 (https://dejure.org/2006,10453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gente di mare; Rechtmäßigkeit der Zustimmung einer Hauptfürsorgestelle zu der beabsichtigten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer schwerbehinderten Person; Möglichkeit der Weiterbeschäftigung eines Schwerbehinderten auf einem anderen Arbeitsplatz; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    10 Mit der fallbezogenen Würdigung, dass mit dem Eingang einer durch den Verwaltungsgerichtshof übermittelten Abschrift der in dem beim Berufungsgericht verbliebenen Original unterschriebenen Berufungsschrift bei dem Verwaltungsgericht die Berufung form- und fristwahrend eingelegt worden sei, weicht das Berufungsgericht nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544) zum grundsätzlichen Erfordernis eigenhändiger Unterschrift bei bestimmenden Schriftsätzen ab.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass das Fehlen einer Unterschrift bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sein kann, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 a.a.O. S. 34 ff.; Beschlüsse vom 19. Dezember 1994 BVerwG 5 B 79.94 NJW 1995, 2121, vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O. und vom 4. September 2003 BVerwG 8 B 109/03 ), wobei aus Gründen der Rechtssicherheit dabei aber nur auf die dem Gericht bei Eingang des Schriftsatzes erkennbaren oder bis zum Ablauf der Frist hier der Einlegungsfrist für die Berufung bekannt gewordenen Umstände abgestellt werden kann (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2003 - 1 B 92.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; Schriftform; Begründungsschrift; Unterschrift,

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    10 Mit der fallbezogenen Würdigung, dass mit dem Eingang einer durch den Verwaltungsgerichtshof übermittelten Abschrift der in dem beim Berufungsgericht verbliebenen Original unterschriebenen Berufungsschrift bei dem Verwaltungsgericht die Berufung form- und fristwahrend eingelegt worden sei, weicht das Berufungsgericht nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544) zum grundsätzlichen Erfordernis eigenhändiger Unterschrift bei bestimmenden Schriftsätzen ab.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass das Fehlen einer Unterschrift bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sein kann, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 a.a.O. S. 34 ff.; Beschlüsse vom 19. Dezember 1994 BVerwG 5 B 79.94 NJW 1995, 2121, vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O. und vom 4. September 2003 BVerwG 8 B 109/03 ), wobei aus Gründen der Rechtssicherheit dabei aber nur auf die dem Gericht bei Eingang des Schriftsatzes erkennbaren oder bis zum Ablauf der Frist hier der Einlegungsfrist für die Berufung bekannt gewordenen Umstände abgestellt werden kann (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    Eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bzw. des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    Dabei kann offenbleiben, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Prozesskostenhilfebewilligung vorliegen; die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet jedenfalls keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1, § 119 Abs. 1 Satz 1 VwGO; zu dem zu Grunde zu legenden Maßstab s.a. m.w.N. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06 ZIP 2006, 1556 , vom 13. März 1990 2 BvR 94/88 BVerfGE 81, 347; stRspr).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erheben wollte, obwohl er anwaltlich vertreten in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), müsste, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 BVerwG 6 B 24.78 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 , vom 1. April 1997 BVerwG 4 B 206.96 NVwZ 1997, 890 sowie vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass aus der auf dem Gebot eines fairen Verfahrens beruhenden Fürsorgepflicht des erstinstanzlichen Gerichts für die Prozessparteien folgt, dass es fristgebundene Schriftsätze des Rechtsmittelverfahrens, die bei ihm eingereicht werden, im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterleiten muss (BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93 NJW 1995, 3173 , vom 4. Mai 2004 1 BvR 1892/03 ); dies gilt auch für den umgekehrten Fall der Weiterleitung eines Schriftsatzes von dem Berufungsgericht an das Verwaltungsgericht, so dass gegen die Vorgehensweise des Berufungsgerichts gar klärungsbedürftige (verfassungs)rechtliche Bedenken nicht bestehen.
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass aus der auf dem Gebot eines fairen Verfahrens beruhenden Fürsorgepflicht des erstinstanzlichen Gerichts für die Prozessparteien folgt, dass es fristgebundene Schriftsätze des Rechtsmittelverfahrens, die bei ihm eingereicht werden, im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterleiten muss (BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93 NJW 1995, 3173 , vom 4. Mai 2004 1 BvR 1892/03 ); dies gilt auch für den umgekehrten Fall der Weiterleitung eines Schriftsatzes von dem Berufungsgericht an das Verwaltungsgericht, so dass gegen die Vorgehensweise des Berufungsgerichts gar klärungsbedürftige (verfassungs)rechtliche Bedenken nicht bestehen.
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    Dabei kann offenbleiben, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Prozesskostenhilfebewilligung vorliegen; die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet jedenfalls keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1, § 119 Abs. 1 Satz 1 VwGO; zu dem zu Grunde zu legenden Maßstab s.a. m.w.N. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06 ZIP 2006, 1556 , vom 13. März 1990 2 BvR 94/88 BVerfGE 81, 347; stRspr).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erheben wollte, obwohl er anwaltlich vertreten in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), müsste, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1978 BVerwG 6 B 24.78 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 , vom 1. April 1997 BVerwG 4 B 206.96 NVwZ 1997, 890 sowie vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
    Eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bzw. des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

  • EGMR, 23.05.1991 - 11662/85

    Oberschlick ./. Österreich

  • BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

  • BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03

    Klärung der Rechtsfrage, ob § 5 Abs. 1 SchwbG in der Auslegung des OVG

  • EGMR, 30.10.1991 - 12005/86

    BORGERS v. BELGIUM

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit -

  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft -

  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln im Rahmen eines

  • BVerwG, 04.09.2003 - 8 B 109.03

    Rechtsmittelfristversäumnis wegen fehlender Unterschrift; Der

  • EGMR, 27.04.2000 - 47457/99

    Bestimmung des Aufenthaltsorts gemeinsamer Kinder nach Trennung der Eltern; Eine

  • BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über die Festsetzung des

    Er hat bereits das Vorbringen des Klägers zur Vertretung der Beigeladenen, zur aus der Sicht des Klägers Unwirksamkeit der Bevollmächtigung des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen, in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2006 (BVerwG 5 PKH 34.06) ersichtlich zur Kenntnis genommen und erwogen, aber als im Ergebnis nicht durchgreifend erkannt.
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